Aktuelles

WARNUNG – GIFTIG – Jakobskreuzkraut

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

In unseren Kleingärten breitet sich das Jakobskreuzkraut rasant aus. Manche halten es für eine hübsche Wildstaude, dabei sind alle Teile dieser Pflanze giftig. In Österreich und der Schweiz ist das Jakobskreuzkraut sogar als meldepflichtig eingestuft.

Das Jakobskreuzkraut ist nicht als Neophyt eingewandert, sondern ist eine in Deutschland heimische Pflanze. Es wird 30 bis 100  Zentimeter hoch; alle Pflanzenteile sind giftig. Durch ihr geringes Gewicht verbreiten sich die Samen über größere Entfernungen. So gelangen sie nicht nur auf Brachflächen und Bepflanzungslücken von Weiden, sondern auch in Hausgärten und Kleingartenanlagen. Es bevorzugt warme und sonnige Standorte mit mäßigem Nährstoffgehalt. Die Pflanze ist mehrjährig: Im ersten Jahr sind nur die grünen Blätter zu sehen – eine sogenannte Rosette. Erst im zweiten Jahr blüht das Jakobskreuzkraut zwischen Juni und September gelb und samt stark und weiträumig aus. Die einjährige Pflanze kann mit Rucola verwechselt werden und die zweijährige Pflanze ähnelt dem Johanniskraut. Auf diese Weise kann sie leicht in Gewürzen, Tees und Salaten landen. Auch Imker sind zunehmend davon betroffen. Wenn im Honig das Gift dieser Pflanze nachgewiesen wird, kann es zur Vernichtung der gesamten Sommerernte führen.

Die Giftstoffe des Jakobskreuzkrautes, die sogenannten Pyrrolizidinalkaloide, sind gefährlich. Sie können in der Leber zu akuten und chronischen Vergiftungen führen. Das Tückische daran ist, dass sich die Giftstoffe immer mehr anreichern. Selbst jeweils geringe Einzelmengen des Jakobskreuzkrauts können dann bei Mensch wie Tier schwere Folgen haben. Die Pflanzen sollten vollständig inklusive ihres gesamten Wurzelwerks herausgenommen werden. Auf jeden Fall sollte man dabei Handschuhe tragen, denn das Gift kann auch über die Haut aufgenommen werden.

Beim Entfernen der Pflanzen sollte man sehr sorgfältig vorgehen, bleibt nur ein kleiner Teil der Wurzel im Boden, treibt die Pflanze binnen kurzem erneut aus. Die Pflanzen sollten dann über den Hausmüll (Restmülltonne!) entsorgt werden. Sie sollten keinesfalls in der Biotonne oder auf dem Kompost landen, denn im Kompost oder im Boden können die Samen bis zu 30 Jahre keimfähig bleiben.

Heike Krüger
Bezirksfachberatung Nord

Jour fixe am 12.8.2023, 13 bis 15 Uhr

Liebe Gartenfreundinnen und liebe Gartenfreunde,

der nächste Jour fixe findet am Vereinsschuppen statt und Ihr seid alle herzlich zum Austausch eingeladen.

Termin: 12.08.2023 von 13 bis 15 Uhr

Euer Vorstand

Heckenschnitt steht wieder an…

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

es ist wieder soweit, der erste Heckenschnitt steht in der Zeit vom 26.06. bis zum 22.07.2022 an.

Beachtet bitte, dass alle Hecken im Gartengelände auf eine einheitliche Höhe zurückgeschnitten werden sollen und dass Rankgewächse, die die Hecke „ersticken“ können, entfernt werden. Die Wildkrautentfernung am Heckensaum ist nur manuell (im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes) zulässig, ein Krautsaum aus einheimischen Wildkräutern darf auch gern  stehen bleiben!

Falls noch Vögel in der Hecke brüten, so wartet bitte mit dem Schnitt solange, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben.

Bitte schneidet die Hecke nicht vor dem 26.06.

Gärtnerische Grüße
Euer Vorstand

Termin für unser Sommerfest

Liebe Gartenfreunde,

Kurze Info zur Planung rund um das Sommerfest: Es findet dieses Jahr am 8. Juli statt. Weitere Infos folgen zeitnah.

Ratteninfo

Liebe Gartenfreunde,

wie wir euch bereits informiert haben, findet in diesem Jahr kein Auslegen von Giftködern gegen Ratten auf den Parzellen durch den Kammerjäger statt. Dafür gibt es verschiedene – und wie wir
finden gute – Gründe. Zunächst einmal: Es gab nicht genug Anmeldungen, um die Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten. Das lässt darauf schließen, dass das Rattenproblem nicht groß ist. Wer Ratten auf seiner Parzelle sichtet, möge sich bitte unverzüglich melden. Rattenbekämpfung gehört in professionelle Hände! Es ist nicht erlaubt, Rattengifte vorbeugend auszubringen.

Darüber hinaus gibt es grundsätzliche Überlegungen, ob und in welcher Form das Ausbringen von Rattenködern sinnvoll ist.

  • Rattenköder enthalten Gifte, die über die Nahrungskette auch andere Tiere gefährden. Es wird in andere Gärten verschleppt und kann dort Haustiere (denkt an eure Hunde!) oder
    Kinder gefährden.
  • Rattenköder können das Gegenteil von dem bewirken, was wir erreichen wollen. Durch die Tötung der Tiere stehen den überlebenden Artgenossen mehr Platz und Nahrung zur Verfügung. Freie Reviere werden blitzschnell wieder besetzt und die Verluste in der Population durch eine erhöhte Fortpflanzung ausgeglichen.
  • Ein Rattenbefall beschränkt sich in der Regel nicht nur auf einen Garten. Eine Bekämpfung im Alleingang vergrößert bereits bestehende Resistenzprobleme. Insbesondere, wenn ohne Absprache unterschiedliche Produkte und damit Wirkstoffe eingesetzt werden. Die Wirksamkeit der Rodentizide (Rattengifte), die Privatanwendern zur Verfügung stehen, ist nur noch eingeschränkt vorhanden.

Vorbeugende Maßnahmen:

  • Kompost, Vogelfutterstellen und Verstecke im Auge behalten und Rattenbefall melden.
  • Das Entsorgen von Essensresten im Garten oder auf dem Kompost unterlassen. Vor allem dürfen keine tierischen Abfälle (Ausnahme: Eierschalen, wenn abgetrocknet und zerkleinert) kompostiert werden. Beimischung von frischen Küchenabfällen ist unproblematisch, solange die Komposter gesichert sind oder die Abfälle mit Grünabfällen abgedeckt werden.
  • Bei der Fütterung von Vögeln ist auf eine artgerechte, nicht übermäßige Fütterung zu achten und sicherzustellen, dass sich keine Zaungäste bedienen könne

Sprecht uns bei Fragen oder Anregungen gern an.
Eure Fachberaterinnen Ute Lauer und Misha Leuschen
fachberatung@es-blueht.de