Liebe Gartenfreundin und lieber Gartenfreund,
aus gegebenem Anlass müssen wir leider in der Vorweihnachtszeit noch einmal dringend darauf hinweisen, dass Trampoline während der Wintersaison nicht auf der Parzelle stehen dürfen! Siehe Merkblatt zur kleingärtnerischen Nutzung:
3.7.10 Großspielgeräte
Großspielgeräte, z.B. Trampoline, große Kombinationen aus Schaukel, Klettergerüst und Turm etc., sind nicht Bestandteil einer kleingärtnerischen Nutzung. Sie dürfen nur befristet mit einer
schriftlichen Einwilligung des Vorstands auf der Parzelle aufgestellt werden. Ortsfeste Betonfundamente sind nicht gestattet.
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Aus Sicherheitsgründen müssen Spielgeräte wie Trampoline etc. sturmsicher verankert oder nach jeder Nutzung abgebaut werden. Während der Wintersaison dürfen keine Trampoline auf den Parzellen stehen. >>> https://www.gartenfreunde-hh.de/vereine/infothek/merkblaetter-dokumente/
Zudem sind noch nicht alle Hecken geschnitten worden – ihr habt dafür noch eine Fristverlängerung bis Ende Januar bekommen! Dafür dann aber bitte ordentlich auf die 1,10m kürzen 🙂
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