wir, Euer Vorstand, möchten hiermit noch einmal darauf hinweisen, dass die Durchfahrt durch den Verein mit motorisierten Fahrzeugen (Autos, Mopeds …) während der Ruhezeiten nicht erlaubt ist. Dies wurde von Euch auf einer Mitgliederversammlung beschlossen. Wir als Vorstand haben von der Mitgliederversammlung den Auftrag bekommen diesen Beschluss durchzusetzen.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit auf der Mitgliederversammlung einen Antrag zu stellen, der dann dort besprochen und abgestimmt wird. Dies ist zu dem Punkt „Durchfahrt durch den Verein“ auf der letzten MV nicht geschehen, somit bleibt es bei der alten Regelung.
Die Zufahrt über die Bramfelder Straße wird voraussichtlich ab Herbst 2023 wieder möglich sein.
Und: bitte haltet Euch an die Schrittgeschwindigkeit, das ist sehr, sehr langsam, maximal 7,5 km/h!
Hier noch einmal die beschlossenen Ruhezeiten:
Sonn- und Feiertags ganztägig
Vom 01. April bis 15. September:
Ruhezeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und ab 20:00 Uhr, am Samstag ab 18:OO Uhr
Im Herbst/Winter entfällt die Mittagsruhe
Das Befahren der Wege ist in den Ruhezeiten nicht erlaubt.
Vielen Dank und gärtnerische Grüße
Euer Vorstand
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