Nach wie vor gilt die auf der Mitgliederversammlung 2014 beschlossene Lärmschutzverordnung:
In der Zeit vom 1. April bis 15. September gilt folgende Regelung:
Die Benutzung lärmerzeugender Geräte wie z.B. Rasenmäher, Heckenschere, Schredder, laute Musik sowie das Befahren der Wege mit motorisierten Fahrzeugen ist nur zu folgenden Zeiten erlaubt:
Montag bis Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr
Sonnabend von 7:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist jeglicher Lärm zu unterlassen und das Befahren der Wege mit motorisierten Fahrzeugen verboten!
Danke für Euer Verständnis und viele Grüße
Euer Vorstand
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