Vorbemerkung: Der Kleingarten kann weiterhin bewirtschaftet und genutzt werden.
Allerdings empfiehlt der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburger e.V. (LGH) folgende Einschränkungen aufgrund der Allgemeinverfügung zu beachten:
Auf der Parzelle:
- Nutzung nur durch Pächterinnen und Pächter und durch die zum Haushalt zugehörigen Personen.
- Kleingarten nur zum Bewirtschaften und Erholen nutzen.
- Partys, private Treffen oder sonstige Aktivitäten mit anderen Personen sind zu unterlassen.
Auf den Gemeinschaftsflächen sind die Anordnung der Allgemeinverfügung zu beachten:
- Personen müssen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten.
- Der Aufenthalt für Personen im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie in Begleitung der Personen gestattet, die in derselben Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz) leben, oder in Begleitung einer weiteren Person, die nicht in derselben Wohnung lebt. Für diese Personen gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m nicht.
- Die Nutzung des Vereinshauses ist untersagt.
Sonstige Hinweise:
- Es finden derzeit keine Wertermittlungen statt.
- Gemeinschaftsarbeiten im Kleingartenverein sind untersagt.
- Wasseranstellen ist erlaubt.
Die Verhaltensregeln gelten zunächst bis zum 30. April 2020.
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