Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
es ist wieder soweit, der zweite Heckenschnitt steht in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November 2018 an. Beachtet bitte, dass alle Hecken im Gartengelände auf eine einheitliche Höhe von 1,20 Meter gekürzt werden müssen. Die vorgegebene Maximalhöhe von 1,20 Meter ist bitte einzuhalten. Ein gleichmäßiger Heckenschnitt kommt dem Erscheinungsbild der gesamten Kleingartenanlage zugute.
Rankgewächse und Wildkräuter mit Wurzeln, auch auf den Wegen vor den Gärten, müssen entfernt werden. Die Bekämpfung von Wildkräutern unter und an den Hecken am Heckensaum und auf den Wegen ist nur manuell (im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes) zulässig. Unkrautbekämpfungsmittel (Herbiziden), Kalkstickstoff, Salz oder andere Chemikalien sind strikt verboten.
Jedes Mitglied hat die an seine Parzelle grenzenden Wege bis zur halben Breite zu reinigen. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung hat jeder Parzelleninhaber seine Hecke selbst zu schneiden – es wird nicht als Gemeinschaftsarbeit angerechnet!
Bitte haltet die vorgegebenen Termine ein.
Viele Grüße
der Vorstand
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