Verbot von Pools und Badebecken

Verbot von Pools und Badebecken

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

gemäß Vereinssatzung und Gartenordnung sind Pools und Badebecken verboten (Nr. 9 Gartenordnung).

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gartenordnung können den Auschluss aus dem Verein nach sich ziehen und die Kündigung des Pachtvertrags begründen.

Siehe auch das Informationsblatt vom Landesbund zum Mitnehmen im „Zettel-Kasten“ am Vereinsschuppen.

Kleine Kinderplanschbecken sind damit nicht gemeint!

In der Hoffnung auf einsichtige Gartenfreundinnen und Gartenfreunde grüßt
Euer Vorstand

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Roland administrator

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