In der Zeit vom 26. September 2015 bis 17. Oktober 2015 soll der 2. Heckenschnitt (Herbstschnitt) durchgeführt werden.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung hat jeder Parzelleninhaber seine Hecke selbst zu schneiden – es wird nicht als Gemeinschaftsarbeit angerechnet! Bei den Arbeiten an der Hecke sind auch alle Rankgewächse und Unkräuter mit Wurzeln, auch auf den Wegen vor den Gärten, zu entfernen.
Lt. Gartenordung des Landesbundes Absatz 8 hat jedes Mitglied die an seine Parzelle grenzenden Wege bis zur halben Breite zu reinigen. Die Unkrautbekämpfungen sind nur im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes zulässig. Alle Hecken im Gartengelände sollen auf eine gemeinsame Höhe zurück geschnitten werden.
Bitte halten Sie die vorgegebenen Termine ein.
Über den Autor