Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
heute möchten wir Sie/Euch noch einmal daran erinnern, wer in diesem Jahr noch keine Gemeinschaftsarbeit geleistet hat – der hat am 11. Oktober noch einmal die Gelegenheit sich an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen.
Wie Sie/Ihr sicherlich noch alle wisst, dass für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit in jedem Jahr 60,00 € zu zahlen sind. Diese werden auf der nächsten Jahresabrechnung mit in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich gilt: wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.
Eine der wichtigsten und in jeder Satzung herausgestellten Pflichten ist es, dass die Mitglieder ihrem Verein grundsätzlich jedes Jahr für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen. Die Gemeinschaftsarbeit dient der Errichtung, Pflege und Erhaltung von Gemeinschaftsanlagen im Bereich der Kleingartenanlage. Jede Pächterin und jeder Pächter hat sich verpflichtet, den Weisungen des Vorstands zur gemeinsamen Arbeit an Gemeinschaftseinrichtungen im Bereich der Kleingartenanlage Folge zu leisten.
Dadurch ist jedes Vereinsmitglied verpflichtet, in jedem Jahr die Gemeinschaftsarbeit von mindestens sechs Stunden zu leisten.
Euer Vorstand
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