Auf der Mitgliederversammlung am 28.02.2014 wurde eine neue Lärmschutzverordnung für den Verein „Es Blüht“ von der Versammlung beschlossen.
In der Zeit vom – 01. April bis 15. September – des Jahres ist der Gebrauch von lärmerzeugenden Geräten wie Schredder, Rasenmähern (auch mit Engel-Aufdruck), Handrasenmähern, Heckenscheren, Radio- und Fernsehgeräten, sowie das Befahren der Wegen (bis 31. Oktober) mit Kraftfahrzeugen, nur in den Zeiten von
Montag bis Freitag 7:00 – 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr (Samstags nur bis 18:00 Uhr) gestattet.
An Sonn- und Feiertagen ist jeglicher Lärm zu unterlassen.
Siehe dazu auch die Mitgliederbestimmungen Punkt 6.
Der Vorstand
GBV Es Blüht e.V.
Über den Autor