Da der Einsatz von Rattengift (Rodentiziden) nicht nur für die Nagetiere tödlich endet, sondern auch verheerende gesundheitliche Folgen für Haustiere und Kinder hat, wurde dessen Gebrauch für Privatleute ab dem 01.01.2013 von der Europäischen Union untersagt!
Demnach können ab dem 1. Januar 2013 ausschließlich professionelle Schädlingsbekämpfer und Landwirte mit einem entsprechenden Sachkunde-Nachweis das Rattengift auslegen!
Der Grund dafür ist die mögliche Dosierung des gerinnungshemmenden Wirkstoffes, der bei Überdosierung zur Vergiftung von Katzen, Hunden und Vögeln führen kann. Im Besonderen können die Ratten beim zu häufigen Gebrauch des Rattengifts Resistenzen gegen den Wirkstoff entwickeln.