Kategorien-Archiv Wichtige Hinweise

Neue Umfrageaktion zum Thema „Abwasserentsorgung in Kleingärten“

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

wie Ihr sicherlich alle im „Gartenfreund“, Ausgabe März 2019, gelesen habt, gibt es eine erneute Umfrageaktion zu dem Thema „Abwasserentsorgung in Kleingärten“.

Unser Dachverband, der Landesbund der Gartenfreunde Hamburg (=LGH), hat beschlossen die bisherige Fragebogenaktion vollständig zurückzuziehen und durch eine neue Fragebogenaktion allein des LGH zu ersetzen.

Der neue Fragebogen ist in der März-Ausgabe des „Gartenfreund“ veröffentlicht. Bitte schickt diesen direkt an den LGH zurück, entweder per Email oder Post!

Falls jemand noch einen Fragebogen braucht, wendet Euch gern an die 1. Vorsitzende.

Herzliche Grüße, Euer Vorstand           

Mai 2019

Das Wasser wird angestellt

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde
Am Samstag, den  6. April 2019 um ca. 10.00 Uhr wollen wir das Wasser im Gartengelände wieder anstellen.

!!! ANWESENHEITSPFLICHT !!!

Die Wasserzähler müssen unbedingt vor dem Anstellen des Wassers vom Gartenpächter selbst eingebaut werden. Also bis spätestens zum 5. April 2019 den Wasserzähler richtig herum (auf den Pfeil achten) einbauen! Danach unbedingt alle Wasserhähne und Ventile schließen.

Am Tag des Wasseranstellens sollte der Gartenpächter im Garten anwesend sein oder dafür sorgen, dass jemand anderes dort ist, z.B. dem Nachbarn den Schlüssel geben. Wenn dies gar nicht möglich ist, unbedingt den Zugang zum Garten gewähren, d.h. die Pforte muss geöffnet sein, damit wenn Probleme auftreten, wie z.B. ein geöffneter Wasserhahn oder eine defekte Leitung, die Wasserwarte schnellen Zugang haben um Reparaturen durchzuführen.

Werden obige Richtlinien nicht eingehalten, kann das Wasser ggfs. nicht angestellt werden. Bitte auch die Anleitung zum Wasseranstellen beachten, die Ihnen auch mit der Jahresrechnung zugesandt wurde.

Sollte es nach dem Anstellen des Wassers noch zu Nachtfrösten kommen, werden wir das Wasser ohne Vorankündigung wieder abstellen.

 

Der Vorstand und die Wasserwarte

Verbot von Pools und Badebecken

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

gemäß Vereinssatzung und Gartenordnung sind Pools und Badebecken verboten (Nr. 9 Gartenordnung).

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gartenordnung können den Auschluss aus dem Verein nach sich ziehen und die Kündigung des Pachtvertrags begründen.

Siehe auch das Informationsblatt vom Landesbund zum Mitnehmen im „Zettel-Kasten“ am Vereinsschuppen.

Kleine Kinderplanschbecken sind damit nicht gemeint!

In der Hoffnung auf einsichtige Gartenfreundinnen und Gartenfreunde grüßt
Euer Vorstand

Neue Datenschutzerklärung für unsere Webseite

Ich habe aufgrund der neuen europaweiten Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) die Datenschutzerklärung unserer Webseite angepasst. Bitte lest sie euch aufmerksam durch. Das Thema betrifft euch alle. Wer Fragen dazu hat kann sich gern an mich wenden.

Zur Datenschutzerklärung…

Abfallbeseitigung von Gartenabfällen

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

 

Bitte beachten! Die Abfallbeseitigung (d.h. Verbrennung) von Gartenabfällen ist seit dem 18. Oktober 2017 verboten.

Im Rahmen der Artikelverordnung zum Neuerlass der Abfallbehälterbenutzungsverordnung sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften wurde in Artikel 12 die Verordnung über die Beseitigung von Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen aufgehoben.

Somit ist die Abfallbeseitigung (d.h. Verbrennung) von Gartenabfällen seit dem 18. Oktober 2017 verboten.

Dies gilt für Privatgrundstücke, Kleingartenvereine und öffentliche Einrichtungen. Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer und Lagerfeuer sind weiterhin zulässig, wenn sie dem Brauchtum dienen und nicht der Abfallbeseitigung.

 Link zum Gesetz- und Verordnungsblatt: : http://www.luewu.de/gvbl/docs/2209.pdf , S. 328.

Weitere Informationen auf der Internetseite der BUE: www.hamburg.de/abfall