Kategorien-Archiv Wichtige Hinweise

Verbot von Pools und Badebecken

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

gemäß Vereinssatzung und Gartenordnung sind Pools und Badebecken verboten (Nr. 9 Gartenordnung).

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gartenordnung können den Auschluss aus dem Verein nach sich ziehen und die Kündigung des Pachtvertrags begründen.

Siehe auch das Informationsblatt vom Landesbund zum Mitnehmen im „Zettel-Kasten“ am Vereinsschuppen.

Kleine Kinderplanschbecken sind damit nicht gemeint!

In der Hoffnung auf einsichtige Gartenfreundinnen und Gartenfreunde grüßt
Euer Vorstand

Neue Datenschutzerklärung für unsere Webseite

Ich habe aufgrund der neuen europaweiten Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) die Datenschutzerklärung unserer Webseite angepasst. Bitte lest sie euch aufmerksam durch. Das Thema betrifft euch alle. Wer Fragen dazu hat kann sich gern an mich wenden.

Zur Datenschutzerklärung…

Abfallbeseitigung von Gartenabfällen

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

 

Bitte beachten! Die Abfallbeseitigung (d.h. Verbrennung) von Gartenabfällen ist seit dem 18. Oktober 2017 verboten.

Im Rahmen der Artikelverordnung zum Neuerlass der Abfallbehälterbenutzungsverordnung sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften wurde in Artikel 12 die Verordnung über die Beseitigung von Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen aufgehoben.

Somit ist die Abfallbeseitigung (d.h. Verbrennung) von Gartenabfällen seit dem 18. Oktober 2017 verboten.

Dies gilt für Privatgrundstücke, Kleingartenvereine und öffentliche Einrichtungen. Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer und Lagerfeuer sind weiterhin zulässig, wenn sie dem Brauchtum dienen und nicht der Abfallbeseitigung.

 Link zum Gesetz- und Verordnungsblatt: : http://www.luewu.de/gvbl/docs/2209.pdf , S. 328.

Weitere Informationen auf der Internetseite der BUE: www.hamburg.de/abfall

Das Wasser wird angestellt

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde

Am Samstag, den 1. April 2017 um ca. 12:00 Uhr wollen wir das Wasser – nach Ausgabe der neuen Wasseruhren – im Gartengelände wieder anstellen.

Achtung – ANWESENHEITSPFLICHT !!!

Die neuen Wasserzähler müssen vom Gartenpächter selbst bis zum 1. April 2017 angebuat worden sein. Bitte denkt auch daran, die Entlüftungsventile und Wasserhähne zu schließen. Es ist zwingend erforderlich, dass beim Anstellen des Wassers jemand auf der Parzelle ist. Die Parzellentür darf nicht abgeschlossen sein, damit die Wasserwarte ungehindert Zugang zum Wasserzähler haben. Sollte es nach dem Anstellen noch zu Nachtfrösten kommen, werden wir das Wasser ohne Vorankündigung wieder abstellen.

Der Vorstand
März 2017

 

Achtung – Neue Wasseruhren !
Bei Abholung der neuen Wasseruhr – Die alte Wasseruhr bitte mitbringen.

Austausch der Wasseruhren

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

auf Grund des neuen Eichgesetzes dürfen nur noch geeichte und beim Eichamt registrierte Wasseruhren verwendet werden. Darum werden nun laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.2.2017 unsere Wasseruhren ausgetauscht. Die Termine hierfür sind der 25.03.2017 & der 01.04.2017 von 10:00 bis 12:00 Uhr im Vereinsschuppen – die alten Wasseruhren bitte mitbringen!

Das Wasser wird erst dann angestellt, wenn alle die neuen Uhren eingebaut haben! Wer an keinem der beiden Termine Zeit hat, möge sich bitte unbedingt rechtzeitig mit der 1. Vorsitzenden in Verbindung setzen: (040) 88 14 96 48

Viele Grüße
Euer Vorstand