Kategorien-Archiv Wichtige Hinweise

Aktuelle Hinweise zur Eindämmung des Coronavirus im Kleingarten

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der FHH hat am 30.06.2020 eine aktuelle „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt“ erlassen.

Sie finden diese Verordnung unter: https://www.hamburg.de/verordnung/

Der LGH übersendet ihnen anbei aktuelle Hinweise zum Umgang mit der oben genannten Verordnung in Kleingartenanlagen. Diese Hinweise gelten mindestens bis zum 31. August 2020 und können im Schaukasten ihres Vereins zur Ansicht für alle Vereinsmitglieder ausgehängt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Steffi Schulz
Vorstandssekretariat/Versicherungen

 

Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.
Fuhlsbüttler Str. 790, 22337 Hamburg
Tel.: +49(0)40 5005 64-20
Fax: +49(0)40 59 05 74

Achtung – Rattenbekämpfung

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

auf der Mitgliederversammlung haben wir beschlossen in diesem Jahr den Schädlingsbekämpfer gegen die Ratten in unseren Gärten einzusetzen. Bitte gebt uns bis zum 30.4.20 per Mail oder über den Briefkasten eine kurze Information, wenn Ihr Ratten gesehen habt und/oder Ratten im Garten habt.

Wir werden dann entsprechend die Köderboxen in jedem dritten Garten auslegen lassen. Wir benötigen eine Kontaktperson mit Telefonnummer und die Information, ob sich Kinder im Garten aufhalten (dann werden entsprechende Köderboxen verwendet). Die Kosten werden wieder auf alle umgelegt.

Viele Grüße
Eure Fachberaterin und Euer Vorstand

Wasseranstellen

Vorläufiger neuer Termin für das Wasseranstellen bleibt der 25. April 2020. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen können die Wasserwarte nur zu zweit und mit Abstand arbeiten – erleichtert uns und euch daher das Wasseranstellen in dem Ihr es gut vorbereitetet.
Bringt unbedingt Eure Wasseruhr (auch wenn sie kaputt ist) an und dreht vor allem den Haupthahn sowie das Küken zu, siehe Anleitung! Falls Ihr nicht in den Garten kommen dürft oder könnt, bittet Eure Nachbarn darum für euch den Haupthahn und das Küken zuzudrehen.

Die 1. Vorsitzende Silke Frese brauche eine Rückmeldung, wenn es Dir nicht möglich ist den Haupthahn und das Küken zuzudrehen.
Melde dich einfach unter 0178 68 222 66 (gern per WhatsApp-Nachricht) oder per Email an vorstand@es-blueht.de. In dem Fall muss einer der Wasserwarte in Deinen Garten gehen um den Hahn zuzudrehen.

Seit dem 4. April ist das Wasser im Abkipphaus angestellt, so dass Ihr Eure Chemie-Toiletten entleeren und die Hände waschen könnt – bringt ein eigenes Handtuch & Klopapier mit!

Über eventuell notwendige kurzfristige Änderungen informieren wir Euch über den Schaukasten und die Homepage.

Euer Vorstand

Umgang mit der „Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg durch vorübergehende Kontaktbeschränkungen vom 22.3.2020“ in Kleingartenanlagen

Vorbemerkung: Der Kleingarten kann weiterhin bewirtschaftet und genutzt werden.
Allerdings empfiehlt der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburger e.V. (LGH) folgende Einschränkungen aufgrund der Allgemeinverfügung zu beachten:
Auf der Parzelle:

  • Nutzung nur durch Pächterinnen und Pächter und durch die zum Haushalt zugehörigen Personen.
  • Kleingarten nur zum Bewirtschaften und Erholen nutzen.
  • Partys, private Treffen oder sonstige Aktivitäten mit anderen Personen sind zu unterlassen.

Auf den Gemeinschaftsflächen sind die Anordnung der Allgemeinverfügung zu beachten:

  • Personen müssen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten.
  • Der Aufenthalt für Personen im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie in Begleitung der Personen gestattet, die in derselben Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz) leben, oder in Begleitung einer weiteren Person, die nicht in derselben Wohnung lebt. Für diese Personen gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m nicht.
  • Die Nutzung des Vereinshauses ist untersagt.

Sonstige Hinweise:

  • Es finden derzeit keine Wertermittlungen statt.
  • Gemeinschaftsarbeiten im Kleingartenverein sind untersagt.
  • Wasseranstellen ist erlaubt.

Die Verhaltensregeln gelten zunächst bis zum 30. April 2020.

Info zur Änderung im Vereinsvorstand

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