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Wartungsarbeiten auf dem Server

In den nächsten 3-4 Tage werden Wartungsarbeiten auf unserem Webserver durchgeführt. Es kann passieren, dass unserer Webseite einige Zeit nicht erreichbar ist.

Elektronische Erfassung der Zählerstände der Wasseruhren

Liebe Gartenfreunde,

seit heute ist es möglich den Zählerstand seiner Wasseruhr auch elektronisch an den Vorstand zu übermitteln. Dazu einfach das Formular auf dieser Seite ausfüllen und abschicken. Die Abgabe der Wasserzählerkarte entfällt dann damit.

Um den Onlineservice nutzen zu können muss man eingeloggt sein. Wer noch keine Kennung für unsere Vereinswebseite hat, kann diese recht einfach bekommen. Einfach mal hier vorbeischauen.

 

Das Wasser wird abgestellt

Liebe Gartenfreunde,

am Samstag 25. Oktober 2014 um ca. 9.00 Uhr wird das Wasser im Gartengelände abgestellt! Es muss bis zum obigen Termin der Wasserzähler abgebaut werden. Jeder Gartenpächter ist selbst dafür verantwortlich, seinen Zähler abzubauen (wird nicht von den Wasserwarten gemacht).

Das Entlüfterventil und die Wasserhähne bitte wieder öffnen, damit das Wasser aus den Rohrleitungen laufen kann. Sollte es davor schon Nachtfrost geben, wird das Wasser ohne Vorankündigung abgestellt.

Die Wasserzähler werden von den Pächtern selber abgelesen und auf die dafür vorgesehenen Karten eingetragen.
Die Wasserzählerzettel sind im Abkipphaus ausgelegt. Bitte immer nur einen Zettel nehmen. Die Ablesezettel müssen bitte bis
spätestens 25.10.2014 bei den Wasserwarten, den Vorständen oder beim Vereinsvorsitzenden im Briefkasten abgegeben werden.

Achtung !!! – wird kein Ablesezettel abgegeben oder bei einer späteren Abgabe (letzte Abgabe 25. Oktober 2014) – wird der Pächter lt. Verbrauch m³ vom letzten Jahr eingeschätzt und es wird ein Aufschlag von 100 % dazugerechnet!

2. Heckenschnitt

In der Zeit vom 26.09.2014 bis 18.10.2014 soll der 2. Heckenschnitt (Herbstschnitt) durchgeführt werden. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung hat jeder Parzelleninhaber seine Hecke selbst zu schneiden – es wird nicht als Gemeinschaftsarbeit angerechnet! Bei den Arbeiten an der Hecke sind auch alle Rankgewächse und Unkräuter mit Wurzeln, auch auf den Wegen vor den Gärten, zu entfernen. Die Unkrautbekämpfungen sind nur im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes zulässig. Alle Hecken im Gartengelände sollen auf eine gemeinsame Höhe zurück geschnitten werden.

Der Vorstand