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Start der Kampfmittelsondierung – Bramfelder Straße 160

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Fläche Bramfelder Straße 160 werden im Juli/August 2020 und im Oktober/November 2020 Kampfmittelsondierarbeiten durchgeführt.

1. Allgemeines
Auf der zu bearbeitenden Fläche besteht kein konkreter Kampfmittelverdacht. Die Fläche ist jedoch aufgrund der allgemeinen Kriegseinwirkungen als potentielle Bombenblindgängerverdachtsfläche im Belastungskataster eingetragen und muss daher im Vorwege einer geplanten Baumaßnahme (hier: Erweiterung der Unternehmenszentrale der TK) untersucht werden.
Erfahrungen aus anderen Sondiermaßnahmen und die jahrzehntelange nachkriegszeitliche und städtebauliche Überprägung zeigen, dass das Vorhandensein von Kampfmitteln zwar nicht ausgeschlossen werden kann, aber aufgrund der Randbedingungen eher unwahrscheinlich ist.
Die Arbeiten werden unter Einhaltung strenger Arbeits- und Sicherheitsmaßnahmen u. a. entsprechend der DGUV Information 201-027 (Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung) und der BaustellV (Baustellenverordnung: Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen) durchgeführt.

2. Was wird durchgeführt?
Der Untergrund wird mittels Bohrungen und anschließender Messungen im Bohrloch untersucht.

3. Wann finden die Sondierarbeiten statt?
Die Kampfmittelsondierarbeiten werden in der Zeit vom 15.07.2020 bis zum 14.08.2020 sowie voraussichtlich in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 06.11.2020 durchgeführt.

4. Ihre Ansprechpartner bei weiteren Fragen
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne weiter bei uns informieren.
Herr Zolke, Techniker Krankenkasse, Tel.: 040 6909 2287

5. Ihre Ansprechpartner während der Sondierarbeiten
Sollten Sie im Zuge der Kampfmittelsondierarbeiten Fragen haben, können Sie sich gerne informieren bei:
Herr Acke, Örtliche Bauüberwachung, O + P Geotechnik GmbH: 0172 4020073

Aktuelle Hinweise zur Eindämmung des Coronavirus im Kleingarten

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der FHH hat am 30.06.2020 eine aktuelle „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt“ erlassen.

Sie finden diese Verordnung unter: https://www.hamburg.de/verordnung/

Der LGH übersendet ihnen anbei aktuelle Hinweise zum Umgang mit der oben genannten Verordnung in Kleingartenanlagen. Diese Hinweise gelten mindestens bis zum 31. August 2020 und können im Schaukasten ihres Vereins zur Ansicht für alle Vereinsmitglieder ausgehängt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Steffi Schulz
Vorstandssekretariat/Versicherungen

 

Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.
Fuhlsbüttler Str. 790, 22337 Hamburg
Tel.: +49(0)40 5005 64-20
Fax: +49(0)40 59 05 74

Die Gemeinschaftsarbeit findet statt

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

es gibt noch viel zu wenig Leute, die am 27. Juni bei der Gemeinschaftsarbeit mithelfen wollen!!!
Hiermit rufen wir Sie/Euch auf, Euch für die Gemeinschaftsarbeit am 27.06.2020 um 10:00 Uhr anzumelden:

persönlich (Parz. 35)
per Email: parzelle35@es-blueht.de
oder per Internet

Viele Grüße
Euer Vorstand

Juni 2020

Erster Heckenschnitt

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
es ist wieder soweit, der erste Heckenschnitt steht in der Zeit vom 27.06. bis zum 25.07.2020 an.

Beachtet bitte, dass alle Hecken im Gartengelände auf eine einheitliche Höhe zurück geschnitten werden sollen und dass Rankengewächse, die die Hecke „ersticken“ können, entfernt werden. Die Wildkrautentfernung am Heckensaum ist nur manuell (im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes) zulässig, ein Krautsaum aus einheimischen Wildkräutern darf auch gern stehen bleiben!

Falls noch Vögel in der Hecke brüten, so wartet bitte mit dem Schnitt solange, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben.

Bitte schneidet die Hecke nicht vor dem 27.06.

Viele Grüße,
der Vorstand

Das Wasser wird angestellt

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde
Am Samstag, den  4. April 2020 um ca. 10.00 Uhr wollen wir das Wasser im Gartengelände wieder anstellen.

!!! ANWESENHEITSPFLICHT !!!

Die Wasserzähler müssen unbedingt vor dem Anstellen des Wassers vom Gartenpächter selbst eingebaut werden. Also bis spätestens zum 3. April 2020 den Wasserzähler richtig herum (auf den Pfeil achten) einbauen! Danach unbedingt alle Wasserhähne und Ventile schließen.

Am Tag des Wasseranstellens sollte der Gartenpächter im Garten anwesend sein oder dafür sorgen, dass jemand anderes dort ist, z.B. dem Nachbarn den Schlüssel geben. Wenn dies gar nicht möglich ist, unbedingt den Zugang zum Garten gewähren, d.h. die Pforte muss geöffnet sein, damit wenn Probleme auftreten, wie z.B. ein geöffneter Wasserhahn oder eine defekte Leitung, die Wasserwarte schnellen Zugang haben um Reparaturen durchzuführen.

Werden obige Richtlinien nicht eingehalten, kann das Wasser ggfs. nicht angestellt werden. Bitte auch die Anleitung zum Wasseranstellen beachten, die in den Schaukästen zu sehen ist.

Sollte es nach dem Anstellen des Wassers noch zu Nachtfrösten kommen, werden wir das Wasser ohne Vorankündigung wieder abstellen.

 

Der Vorstand und die Wasserwarte