1. Vorsitzende
GBV Es blüht e. V. (418)
1. Vorsitzende
GBV Es blüht e. V. (418)
Wir laden ein zum gemütlichen Glühweinausschank vor dem Vereinsschuppen – am 26.11.2022 um 15 Uhr – selbstverständlich wird auch für nicht alkoholische Getränke gesorgt sein.
Wir freuen uns darauf, Euch dort zu treffen und das Gartenjahr in gemütlicher Runde ausklingen zu lassen.
Herzliche Grüße
Euer Vorstand & Festausschuss
Liebe Gartenfreunde,
am Samstag, 29. Oktober 2022 um ca. 10.00 Uhr wird das Wasser im Gartengelände abgestellt!
Bis zu diesem Termin muss der Wasserzähler abgebaut werden. Jeder Gartenpächter ist selbst dafür verantwortlich seinen Zähler abzubauen. Diese Arbeit wird nicht von den Wasserwarten durchgeführt.
!!! Anwesenheitspflicht / Zugang ermöglichen !!!
Es ist erforderlich, dass alle Parzellen am 29. Oktober zugänglich sind. Wenn ihr selbst nicht anwesend sein könnt, sorgt bitte unbedingt dafür, dass die Wasserwarte Zugang zum Garten haben (Pforte offenlassen oder dem Nachbarn einen Schlüssel geben). Die Wasserwarte müssen bei Problemen Zugang zur Parzelle und euren Wasseranschlüssen haben!
Das Entlüfterventil und die Wasserhähne bitte nach dem Abstellen des Wassers wieder öffnen, damit das Restwasser aus den Rohrleitungen laufen kann und diese bei Frost nicht beschädigt werden. Sollte es davor schon Nachtfrost geben, wird das Wasser ohne Vorankündigung abgestellt.
Die Wasserzählerstände werden von den Pächtern selbst abgelesen und auf die dafür vorgesehenen Ablesezettel eingetragen oder elektronisch übermittelt.
Die Ablesezettel sind im Abkipphaus ausgelegt.
Bitte immer nur einen Zettel nehmen!
Dem Ablesezettel ist eine Beschreibung für das Abstellen und Anstellen des Wassers beigefügt. Diese bitte unbedingt beachten und zu den eigenen Unterlagen nehmen. Die Beschreibung kann in elektronischer Form hier heruntergeladen werden.
Der vollständig ausgefüllte Ablesezettel muss bitte bis spätestens 29.10.2022 bei den Wasserwarten, allen Vorständen oder im Briefkasten am Vereinsschuppen abgegeben werden. Alternativ ist auch eine elektronische Übermittlung der Zählerstände bis zum 29.10.2022 / 23:59 Uhr möglich. Dazu einfach dieses Formular online ausfüllen und absenden.
Achtung !!! – Ist bis einschließlich 29. Oktober 2022 kein Ablesezettel abgegeben oder der Zählerstand nicht elektronisch übermittelt worden – wird der Verbrauch geschätzt und es wird ein Aufschlag von 100 % dazugerechnet!
Die Wasserwarte – Der Vorstand
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
der Winterheckenschnitt steht in der Zeit vom 24.09. bis zum 12.11.2022an.
Dabei ist zu beachten, dass alle Hecken im Gartengelände eine einheitliche Höhe von 1,10m haben sollen. Dies lässt sich durch einen starken Rückschnitt beim Winterschnitt erreichen. Zu diesem Zeitpunkt werden zu breite Hecken auch verschmälert. Die Hecken sollen konisch geschnitten werden, d.h. unten breiter als oben sein. Die Maße der Hecke nach dem Winterschnitt sollen oben 20cm Breite, unten 40cm Breite und 110cm in der Höhe betragen. Bei sehr großen und breiten Hecken werden diese Maße durch Winter-Schnitt über einen Zeitraum von mehreren Jahren erreicht.
Beachtet hierzu bitte den Artikel im Gartenfreund Juni 2018, S. III-V, der auch im Kasten am Vereinsschuppen liegt.
Viele Grüße
Euer Vorstand