Autor-Archiv Roland

2. Heckenschnitt

In der Zeit vom 26.09.2014 bis 18.10.2014 soll der 2. Heckenschnitt (Herbstschnitt) durchgeführt werden. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung hat jeder Parzelleninhaber seine Hecke selbst zu schneiden – es wird nicht als Gemeinschaftsarbeit angerechnet! Bei den Arbeiten an der Hecke sind auch alle Rankgewächse und Unkräuter mit Wurzeln, auch auf den Wegen vor den Gärten, zu entfernen. Die Unkrautbekämpfungen sind nur im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes zulässig. Alle Hecken im Gartengelände sollen auf eine gemeinsame Höhe zurück geschnitten werden.

Der Vorstand

Müllentsorgung

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

bitte denkt daran, dass der auf der Parzelle entstanden Hausmüll nicht in den Müllbehältern in der Sonderburger Straße entsorgt wird.

Wir sind auf dieses Problem angesprochen worden und werden, wenn dieses ein Dauerzustand werden sollte, uns an den Kosten der Müllabfuhr beteiligen müssen.

Wir hoffen auf Euer Verständnis.

 

Der Vorstand

Gemeinschaftsarbeit

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

heute möchten wir Sie/Euch noch einmal daran erinnern, wer in diesem Jahr noch keine Gemeinschaftsarbeit geleistet hat  –  der hat am 11.  Oktober noch einmal die Gelegenheit sich an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen.

Wie Sie/Ihr sicherlich noch alle wisst, dass für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit in jedem Jahr  60,00 € zu zahlen sind. Diese werden  auf der nächsten Jahresabrechnung mit in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich gilt: wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten.

Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.

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Neuer Fachberater

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

hiermit möchte ich, Euer Vereins-Fachberater, mich einmal vorstellen. Mein Name ist Michael und Ihr findet mich auf der Parzelle 33. Sprecht mich gern an bei allen Fragen rund um’s Gärtnern – ich freue mich auf Euch!

Euer Michael

Informationen zum Thema Rattengift

Da der Einsatz von Rattengift (Rodentiziden) nicht nur für die Nagetiere tödlich endet, sondern auch verheerende gesundheitliche Folgen für Haustiere und Kinder hat, wurde dessen Gebrauch für Privatleute ab dem 01.01.2013 von der Europäischen Union untersagt!

Demnach können ab dem 1. Januar 2013 ausschließlich professionelle Schädlingsbekämpfer und Landwirte mit einem entsprechenden Sachkunde-Nachweis das Rattengift auslegen!

Der Grund dafür ist die mögliche Dosierung des gerinnungshemmenden Wirkstoffes, der bei Überdosierung zur Vergiftung von Katzen, Hunden und Vögeln führen kann. Im Besonderen können die Ratten beim zu häufigen Gebrauch des Rattengifts Resistenzen gegen den Wirkstoff entwickeln.

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