Autor-Archiv Roland

Das Wasser wird am 27. Oktober abgestellt!

Liebe Gartenfreunde, am Samstag 27. Oktober 2018 um ca. 10.00 Uhr wird das Wasser im Gartengelände abgestellt!

Bis zum obigen Termin muss der Wasserzähler abgebaut werden. Jeder Gartenpächter ist selbst dafür verantwortlich, seinen Zähler abzubauen. Diese Arbeit wird nicht von den Wasserwarten gemacht.

wasseruhr_neuDas Entlüfterventil und die Wasserhähne bitte nach dem Abstellen des Wassers wieder öffnen, damit das Restwasser aus den Rohrleitungen laufen kann und diese bei Frost nicht beschädigt werden. Sollte es davor schon Nachtfrost geben, wird das Wasser ohne Vorankündigung abgestellt.

Die Wasserzählerstände werden von den Pächtern selbst abgelesen und auf die dafür vorgesehenen Ablesezettel eingetragen. 

Die Ablesezettel sind im Abkipphaus ausgelegt.
Bitte immer nur einen Zettel nehmen!

Dem Ablesezettel ist eine Beschreibung für das Abstellen und Anstellen des Wassers beigefügt. Diese bitte unbedingt beachten und zu den eigenen Unterlagen nehmen. Die Beschreibung kann in elektronischer Form hier heruntergeladen werden.

Der vollständig ausgefüllte Ablesezettel muss bitte bis spätestens 27.10.2018 bei den Wasserwarten, allen Vorständen oder im Briefkasten am Vereinsschuppen abgegeben werden. Alternativ ist auch eine elektronische Übermittlung der Zählerstände bis zum 27.10.2018 / 23:59 Uhr möglich. Dazu einfach dieses dieses Formular online ausfüllen und absenden.

Achtung !!! – Ist bis einschließlich 27. Oktober 2018 kein Ablesezettel abgegeben oder der Zählerstand nicht elektronisch übermittelt worden – wird der Verbrauch geschätzt und es wird ein Aufschlag von 100 % dazugerechnet!

Die Wasserwarte – Der Vorstand

Zweiter Heckenschnitt in diesem Jahr

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

es ist wieder soweit, der zweite Heckenschnitt steht in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November 2018 an. Beachtet bitte, dass alle Hecken im Gartengelände auf eine einheitliche Höhe von 1,20 Meter gekürzt werden müssen. Die vorgegebene Maximalhöhe von 1,20 Meter ist bitte einzuhalten. Ein gleichmäßiger Heckenschnitt kommt dem Erscheinungsbild der gesamten Kleingartenanlage zugute.

Rankgewächse und Wildkräuter mit Wurzeln, auch auf den Wegen vor den Gärten, müssen entfernt werden. Die Bekämpfung von Wildkräutern unter und an den Hecken am Heckensaum und auf den Wegen ist nur manuell (im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes) zulässig. Unkrautbekämpfungsmittel (Herbiziden), Kalkstickstoff, Salz oder andere Chemikalien sind strikt verboten.

Jedes Mitglied hat die an seine Parzelle grenzenden Wege bis zur halben Breite zu reinigen. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung hat jeder Parzelleninhaber seine Hecke selbst zu schneiden – es wird nicht als Gemeinschaftsarbeit angerechnet!

Bitte haltet die vorgegebenen Termine ein.

Viele Grüße
der Vorstand

Tag der offenen Tür 2018 beim Landesbund der Gartenfreunde

Am 2. September zwischen 11:00 und 16:00 Uhr lädt der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) traditionell zu seinem „TAG DER OFFENEN TÜR“ ein.

In dieser Zeit wird im Garten und in der Geschäftsstelle des LGH, Fuhlsbüttler Straße 790, ein breitgefächertes, buntes, informatives und fröhliches Programm rund um die Themen „Natur“ und „Garten“ für alle Altersgruppen geboten. Ein Besuch lohnt sich vor allem für alle natur- und garteninteressierte Menschen, Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, Hamburgerinnen und Hamburger, jung und alt.

GBV Sommerfest

Der Vorstand und der Festausschuss laden ein zum SOMMERFEST.

Am Samstag, den 18. August, findet ab 15.00 Uhr am Vereinshäuschen unser diesjähriges Sommerfest statt.

Eine Anmeldung bis zum 5. August* zwecks besserer Planung wäre toll – ihr könnt aber auch gern spontan feiern!

Über helfende Hände für den Aufbau ab 13.00 Uhr sowie für den Abbau nach dem Fest sind wir sehr dankbar!

Ebenso freuen wir uns über Kuchen- oder Salatspenden.

Der Festausschuss

*Anmeldung bitte in den Briefkasten am Vereinsschuppen oder per Mail an parzelle12@es-blueht.de oder über dieses Formular.

Verbot von Pools und Badebecken

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

gemäß Vereinssatzung und Gartenordnung sind Pools und Badebecken verboten (Nr. 9 Gartenordnung).

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gartenordnung können den Auschluss aus dem Verein nach sich ziehen und die Kündigung des Pachtvertrags begründen.

Siehe auch das Informationsblatt vom Landesbund zum Mitnehmen im „Zettel-Kasten“ am Vereinsschuppen.

Kleine Kinderplanschbecken sind damit nicht gemeint!

In der Hoffnung auf einsichtige Gartenfreundinnen und Gartenfreunde grüßt
Euer Vorstand